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Hier ist abzugrenzen zur rechtlichen Vertragsauslegung. Diese kann nur von einem Anwalt oder einem Gericht vorgenommen werden.
Der Sachverständige beschäftigt sich mit den technischen Fragen, z.B.
- Vertragsprüfung
- Beratung und Hilfestellung bei den Vertragsverhandlungen
- Hilfestellung bei der technischen Vertragsauslegung
- Ist der Vertrag in technischer Hinsicht erfüllt?
oder auch:
- Ist das Werk technisch mangelfrei?
- In welchem Umfang stehen Restarbeiten aus?
- Sind Einbehalte aus technischer Sicht gerechtfertigt?
Diese Aufzählung ist nicht abschließend.
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